Dauerverträge: Sie und wir können den Vertrag mit Ablauf Ihrer individuellen Rechnungsfrist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordnungsgemäß kündigen. Die Rechnungsperiode wird auf Ihrer Rechnung angezeigt. Sie können jedoch auch unsere Serviceleitung anrufen, um die relevanten Informationen zu erhalten. Der Tag des Eingangs der Kündigung ist für den Beginn der Kündigungsfrist maßgeblich. Wird die Frist nicht eingehalten, so tritt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. 1.4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen und Bedingungen sind ausschließlicher Vertragsgegenstand. Wenn A1 zusätzliche Dienstleistungen über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus unentgeltlich erbringt, wird kein Anspruch in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht, und A1 kann diese Dienste jederzeit aussetzen oder beenden, ohne dass Sie Ansprüche auf Gewährleistung, Schäden oder außerordentliche Stornierung des jeweiligen A1 Smart Home Pakets haben. Wir erheben monatliche Gebühren, z.B. Grundgebühren, im Voraus – jedoch nicht mehr als 3 Monate. Feste monatliche Gebühren fallen ab Vertragsbeginn an.
Wenn der Vertrag in einer aktuellen Rechnungsperiode beginnt oder endet, berechnen wir die festen monatlichen Gebühren oder monatlichen Mindestverkäufe dieser Rechnungsperiode anteilig. Ausnahme: Abweichende Rückstellungen sind im für Sie geltenden Preisplan enthalten. Unbeschadet sonstiger Gründe für die Aussetzung oder Kündigung können Sie und wir Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit frühestens am Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Innerhalb Österreichs gelten die per Post versandten Briefe als 2 Werktage nach der Veröffentlichung eingegangen. Ausnahme: Sie teilen uns mit, dass die Postsendung später oder gar nicht geliefert wurde. Bitte beachten Sie: Erklärungen gelten auch dann als gesendet, wenn Sie diese nicht erhalten haben, weil Sie uns nicht über die Änderung Ihrer Adresse informiert haben. Gebührenanpassungen erfolgen in dem Jahr nach Änderung der Indexbasis, jedoch frühestens im Jahr nach Vertragsabschluss: Informationen zur Corona-Pandemie und zur Corona-Warn-App. Wir werden Sie über jede Überweisung in geeigneter Weise, z.B.
in der Rechnung, informieren. Ja, sowohl persönliche als auch geschäftliche Mobiltelefonnummern können über eine Eigentumsübertragung auf ein anderes Pay-Monatskonto übertragen werden.