Es ist bezeichnend, dass die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten haben und Verhandlungen zur Regelung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern durch einen Betriebsvertrag fordern können. Die Themen für eine solche Vereinbarung können vom Zweck und dem Einsatzgebiet, dem Umfang der Leiharbeit bis hin zur unbefristeten Beschäftigung dieser Arbeitnehmer reichen. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten. Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen. Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann. Neben dem Pilotvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Südwesten Deutschlands haben Arbeitgeber und IG Metall auch einen Branchentarifvertrag für Leiharbeitnehmer in der gesamten deutschen Elektro- und Metallindustrie ausgehandelt. Martin Kannegiesser, Vorsitzender der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), empfahl in einer Presseerklärung anderen Tarifverhandlungsregionen, die Bestimmungen des Pilotvertrages in Baden-Württemberg zu übernehmen. Er forderte auch ein Ende der politischen Debatte über die Einführung eines nationalen Mindestlohns für Leiharbeit, da zwei neue Vereinbarungen Leiharbeitnehmern eine bessere Bezahlung und die Aussicht auf eine Aufnahme als festangestelltes Personal garantierten. In Bezug auf die Bedingungen der Vereinbarung hob Huber die neuen Bedingungen für Leiharbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben hervor und sagte, dass der Kompromiss den Arbeitsteilungen in den Betrieben entgegengewirkt habe, während gleichzeitig die Tarifverträge der IG Metall flexible Lösungen für eine „flüchtige Wirtschaft“ lieferten. Schließlich wies Helga Schwitzer, Mitglied des IG-Metall-Vorstands, auf die wichtige Rolle der Sozialpartner auf Der Betriebsebene hin.
Sie betonte, dass es ihre Verantwortung sei, die einzelnen Punkte des Pilotabkommens aus Baden-Württemberg umzusetzen. Am 22. Mai 2012 begrüßte Frau Schwitzer in einer Pressemitteilung auch den mit der VGZ erzielten Kompromiss zur Verbesserung der Bedingungen für Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie. Am 22. Mai 2012 äußerte sich VGZ-Chefverhandler Thomas Bäumer in einem Presseartikel zu den vereinbarten Zuschlagszahlungen für Leiharbeitnehmer in der Metallbearbeitung. Bäumer betonte, dass die zusätzlichen Kosten, die durch den jüngsten Kompromiss entstehen, von den Verwenderunternehmen getragen werden müssten.