Ob Neubau oder Kauf, altersgerechter Umbau oder Umschuldung – LBS-Wohnriester bietet Ihnen viele Möglichkeiten, wenn es um die Finanzierung des Eigenheims geht. Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei, den für Sie passenden Weg zu finden. Nein, da diese dann nicht mehr ausschließlich eigengenutzt ist. Deshalb können Sie auch ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht mit Riester finanzieren. Alternativ lässt sich der Riester-Bausparvertrag auch nur dazu nutzen, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Dies kann sich dann ergeben, wenn der Vertrag zur Zinssicherung eines heute noch unkonkreten Immobilienwunsches abgeschlossen wurde. Wie bei jedem anderen Geldriestervertrag schließt sich dann nach der Ansparphase die Auszahlungs-/Rentenbezugsphase an. Je nach Vertrag wird der Anbieter dann entweder eine Rentenversicherung mit sofort beginnender lebenslanger Rentenzahlung oder einen Auszahlplan mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr abschließen. Wohn-Riester bietet weitere Vorteile: Wer in einen Geldriester-Sparplan oder andere Altersvorsorge-Produkte auf Rentenbasis investiert, muss diese nicht nur im Alter versteuern.
Zusätzlich zahlen gesetzlich Krankenversicherte den vollen Beitragssatz an Kranken- und Pflegeversicherung. Das schmälert den späteren Geldsegen spürbar. Mit der Eigenheimrente, wie Wohn-Riester auch genannt wird, bleibt einem das erspart. Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.lbs.de/riester_muster_pib Im Gegensatz zur Riester-Geldrente fließen beim Wohn-Riester keine monatlichen Auszahlungen, die im Ruhestand besteuert werden könnten. Schließlich ist die Altersvorsorge das Eigenheim. Wie errechnet sich also der Betrag, der im Alter besteuert wird? Sobald man das Darlehen aus dem Riester-Bausparvertrag in Anspruch nimmt, werden die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulagen und Eigenleistungen) und der Entnahmebetrag (Bausparguthaben) auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst. Dieser Betrag wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Auf die Gesamtsumme zahlt man nach Eintritt in den Ruhestand Steuern – es handelt sich um eine sogenannte „nachgelagerte“ Besteuerung. Man kann hier zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen: Entweder, man zahlt die Steuern auf gleiche Raten verteilt bis zum 85. Lebensjahr, oder begleicht die gesamte Steuersumme auf einmal. Vorteil: In diesem Fall werden nur 70 Prozent der Fördergelder angesetzt. Auch wenn man sich zunächst für die erste Variante entscheidet, kann man später noch jederzeit die Einmalbesteuerung in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Vorteil der nachgelagerten Besteuerung: Der Steuersatz ist im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger als während der Ansparphase. Und: Wer nur innerhalb des Grundfreibetrags Alterseinkünfte bezieht, muss gar keine Steuern zahlen. Nach Abzug der Steuer kann sich das Plus für eine Familie mit zwei kleinen Kindern auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Die Zulagen erhöhen das Eigenkapital in der Ansparphase – ein Alleinstellungsmerkmal des riestergeförderten Bausparvertrags. Dank Riester-Förderung ist der Kredit außerdem einige Jahre schneller getilgt. Der Schuldner zahlt daher weniger Zinsen. In dem Rechenbeispiel unten verzeichnet das Wohnförderkonto eines Ehepaares bei Renteneintritt mit 67 Jahren einen Stand von 79.000 Euro – auf diese Summe zahlt es im Alter Steuern. Bei einem angenommenen Steuersatz von 15 Prozent sind das lediglich 658 Euro im Jahr (79.000 : 18 Jahre Steuerpflicht * 15/100), auf den Monat gerechnet also nur 55 Euro – eine überschaubare Summe, wenn man bedenkt, dass das Ehepaar dafür mietfrei wohnen kann. Einen riester-zertifizierten Bausparvertrag können Sie wie jeden anderen Bausparvertrag zur Immobilienfinanzierung verwenden, sofern es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Sie können Ihren Wohn-Riester-Vertrag auch für den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie einsetzen.