Dauerverträge: Sie und wir können den Vertrag mit Ablauf Ihrer individuellen Rechnungsfrist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordnungsgemäß kündigen. Die Rechnungsperiode wird auf Ihrer Rechnung angezeigt. Sie können jedoch auch unsere Serviceleitung anrufen, um die relevanten Informationen zu erhalten. Der Tag des Eingangs der Kündigung ist für den Beginn der Kündigungsfrist maßgeblich. Wird die Frist nicht eingehalten, so tritt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Die meisten deutschen Anbieter wie die Telekom bieten in der Regel Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten an. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein (Premium-)Gateway mit Backup (Floating Battery und SIM-Integration) kaufen, darf die im Gateway integrierte oder im Lieferumfang enthaltene SIM-Karte nur im Gateway verwendet werden und darf nicht für andere als die beabsichtigten Zwecke verwendet werden. Diese SIM-Karte ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und bleibt Eigentum von A1 und ist auch der ausschließlichen Nutzung (M2M) durch A1 Telekom Austria vorbehalten; sie stellt eine integrale Funktion des Gateways dar und dient ausschließlich als Verbindungsredundanz des Gateways. Eine gesonderte Nutzung dieser SIM-Karte durch Sie selbst ist nicht zulässig.
Sie haften für alle Kosten und Ausgaben, die sich aus einer unsachgemäßen Anwendung oder Nutzung ergeben. Die beabsichtigte Verwendung der SIM-Karte im Gateway ist ausschließlich für eine redundante Internetverbindung bestimmt, die im Falle eines vorübergehenden Ausfalls der stationären Internetverbindung sicherstellen soll, dass Statusberichte und Informationen über das Gateway auch während eines vorübergehenden Ausfalls der Internetverbindung abgerufen oder gesendet werden können. Diese Bestimmungszwecknutzung ist kostenlos. 3G-Netzwerkverfügbarkeit oder -empfang am Standort des Gateways ist eine Voraussetzung für den Betrieb der Sicherung. „Wenn Sie an einen Ort wechseln, an dem die Dienste nicht bereitgestellt werden – wie bei PCS-Umzügen oder langfristigen Bereitstellungen – können Sie den Vertrag 90 Tage nach Derankündigung kündigen. Das bedeutet, dass Sie noch drei Monate bezahlen müssen. Die kürzeste Wartezeit beträgt 90 Tage, und das gilt nach deutschem Recht als schnell. Außerdem müssen Sie den Nachweis vorlegen, dass die Ursache für eine vorzeitige Kündigung besteht, und deshalb benötigen Sie Aufträge oder ein Memorandum von der Einheit.“ Es gibt nur SIM-Kartenverträge und Handy+ SIM-Kartenverträge.
Ein Bankkonto ist verpflichtet, jede Art von Vertrag zu unterzeichnen.