Forschungsarbeiten erfordern oft, dass Forscher einige Zeit im Ausland verbringen oder stipendienfinanziert werden. Im Allgemeinen wird die einschlägige Berufserfahrung an einer Forschungseinrichtung im Ausland in diesem Sektor allgemein anerkannt, sofern sie während ihrer Tätigkeit im Ausland einen Arbeitsvertrag hatten. Andererseits werden Zeiten, die durch ein Stipendium finanziert werden, nur als „nützlich“ betrachtet. Sie können als Berufserfahrung angesehen werden, aber dies ist nicht garantiert. Mutterschaftsurlaub, bezahlter Urlaub und Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 39 Wochen gelten nicht als Unterbrechungen der im jeweiligen Zeitraum der Tarifverträge verbrachten Laufzeit. Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab. Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter. Das Gehalt der Forscher wird in einem Tarifvertrag festgelegt, der zwischen dem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors und den Gewerkschaften ausgehandelt wird. Dies basiert entweder auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoeD), der für bund und länderweit gilt, oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern (TV-L). Ein Sonderfall ist Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist und mit den Gewerkschaften, dem TV-H, einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der von der jeweiligen Einrichtung gezahlte Satz ist in der Stellenausschreibung angegeben.
Wenn Forscher an eine andere Universität oder Forschungseinrichtung wechseln, gehen sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Anfang zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln. Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln. Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Innerhalb jeder Lohngruppe wird zwischen den Fürden jeweiligen Berufserfahrungsstufen unterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge sechs Erfahrungsstufen mit zunehmender Zeit auf jeder Ebene. Erfahrungsstufe 1 ist Anfängern in der jeweiligen Lohngruppe vorbehalten. Die Forscher erreichen nach nur einem Jahr Stufe 2, aber dieser Zeitraum muss innerhalb eines einzigen Arbeitsvertrags liegen. Auf der anderen Seite braucht die Forscher zehn Jahre, um Level 5 zu erreichen.
Die Forscher werden von einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigt, und ihr Gehalt wird auf der Grundlage eines Tarifvertrags festgelegt. Das Gehalt der Forscher hängt von der entsprechenden Berufserfahrung ab. Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bieten hierfür Erfahrungsniveaus. Wenn Sie planen, zu einer anderen Institution zu wechseln, sollten Sie prüfen, ob sich diese Änderung negativ auf Ihr Gehalt auswirken würde. Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln. Wenn ein Forscher mehrere Jahre nicht mehr arbeitet oder für einen nichtöffentlichen Arbeitgeber arbeitet, kann er sogar in eine niedrigere Kategorie versetzt werden und folglich mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen. In den Tarifverträgen wird davon als „verheerende Unterbrechungen“ bezeichnet.