Als Arbeitnehmer haben Sie auf jeden Fall eine Krankenversicherung – entweder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Wenn Sie krank werden, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst folgende Leistungen: Aber auch wenn Ihr Heimatland ein Drittland ist, verlieren Sie die Ansprüche, die Sie durch die Zahlung von Beiträgen erworben haben, nicht. Nach Ablauf der Wartezeit und der Erfülle aller sonstigen Voraussetzungen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rente. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie Ihre Anfrage an die deutsche Botschaft oder ein Konsulat senden, wo die Informationen direkt authentifiziert werden können. Von dort aus wird Ihre Anfrage nach Deutschland weitergeleitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer deutschen Rente immer die deutschen Regelungen zum Rentenalter gelten – nicht die Ihres Heimatlandes. Weitere Informationen sind bei der staatlichen Rentenkasse erhältlich. Der Einführung der Krankenversicherung im Jahre 1883 folgte die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung (1884) und der Pensionskassen (1889). Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 eingeführt. Die Pflegeversicherung – der fünfte Zweig der Sozialversicherung – wurde erst 1995 eingeführt. Sie deckt einen Teil der Kosten für Pflege und Unterstützung, wenn diese Leistungen benötigt werden.
Informationen über in Deutschland erworbene Rentenansprüche im Ausland (Deutsch, Englisch) Neben den einzelnen Praxen gibt es in Deutschland viele Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren mit zwei oder mehr Ärzten oder anderen Angehörigen des Gesundheitswesens. Größere Gemeinschaftspraxen können oft Dienstleistungen anbieten, die in der Regel nur in Krankenhäusern verfügbar sind, wie spezielle diagnostische Untersuchungen oder Tageschirurgie. Aus diesem Grund werden diese Praxen manchmal als „Praxiskliniken“ bezeichnet. Das deutsche Gesundheitssystem ist selbstverwaltet und wird von vielen Institutionen und Akteuren betrieben. Diese Informationen beschreiben die Organisationen, die am Gesundheitssystem beteiligt sind, die Systemstruktur und wie es sich im Laufe der Zeit verändert hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist auch für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zuständig. Unterstützt wird sie dabei unter anderem vom Institut für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen ( IQWiG), dem Herausgeber dieser Website.