Bei unbefristeten Vollzeitverträgen ist der Kündigungsschutz mehr oder weniger auf dem Niveau der 90er Jahre geblieben. Reformen zur geringfügigen Liberalisierung des Kündigungsschutzes durch Aufhebung der Unternehmensgrößenschwelle und Verengung der Mitte der 90er Jahre eingeführten Kriterien für die soziale Auswahl für faire Entlassungen wurden Ende der 1990er Jahre rückgängig gemacht und Anfang der 2000er Jahre teilweise wiederhergestellt. Abgesehen davon wurden auf der legislativen Seite keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Der Sozialschutz der vollsozial versicherten Dauerbeschäftigten hat sich jedoch verändert, insbesondere durch die Verkürzung der Höchstdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer, eine Kürzung von 32 auf 18 Monate und später wieder auf 24 Monate. Am ausgeprägtesten ist das gruppenspezifische Muster bei der Arbeitslosigkeit nach Bildungsniveau, wo ein wesentlich und anhaltend höheres Risiko der Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten Arbeitskräften besteht. Mittlere Facharbeiter mit Sekundarstufe II und/oder einem Berufsabschluss haben ein durchschnittliches Risiko, arbeitslos zu sein, während hochqualifizierte Arbeitskräfte (d. h. mit tertiärem Abschluss) praktisch Vollbeschäftigung sehen. Mangelnde Qualifikationen sind wohl das größte Risiko der Ausgrenzung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Einigen Rechtswissenschaftlern zufolge bezeichnet der Arbeitsvertrag im Allgemeinen ein Verhältnis von wirtschaftlicher Abhängigkeit und sozialer Unterordnung. Nach den Worten des umstrittenen Arbeitsrechtlers Sir Otto Kahn-Freund kann man mit Fug und Recht sagen, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt in den letzten 10 bis 15 Jahren erheblich verändert hat. Neue Arbeitsplätze in Dienstleistungsberufen haben zu einem deutlich höheren Beschäftigungsniveau im Vergleich zu früheren Phasen beigetragen, und viele dieser Arbeitsplätze sind in atypischen Formen von Verträgen.
Eine große Trennlinie besteht zwischen regulären, dauerhaften Teilzeit- und randständigen Teilzeitarbeitsplätzen. Die sekundären Segmente des Arbeitsmarktes sind eindeutig durch sektorale und demografische Muster gekennzeichnet. Dieses Muster der Beschäftigungsdualität scheint im Laufe der Zeit an Bedeutung zu erhaben zu sein, da sich der Arbeitsmarkt ausdehnt, sektorale Verschiebungen auftreten, der Spielraum der Arbeitgeber zunimmt und die Arbeitsbedingungen auch auf Arbeitsbeziehungen/Organisation und Arbeitskräftenachfrage-/Angebotsmuster reagieren. Eine parallele Entwicklung kann auch mit Lohnungleichheiten gezeigt werden. Offensichtlich ist der Niedriglohnsektor in Deutschland ebenso gewachsen wie die Lohnstreuung insgesamt. Zwar haben atypische Verträge im Allgemeinen einen höheren Anteil an Geringverdienern als bei Standardbeschäftigungen, doch hat auch die Lohnunterschiede bei Vollzeitverträgen mit unbefristeten Vollzeitverträgen zugenommen. Hier macht die Abdeckung durch Tarifverträge einen großen Unterschied. Ein Arbeitsvertrag sollte alle Bedingungen des Arbeitsverhältnisses klar definieren.